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  • Inzahlungnahmen von älteren Fahrzeugen sind für Vertragshändler meist wenig zufriedenstellend: Der Ankaufspreis basiert auf dem Bauchgefühl, die Weitervermarktung ist teuer und oft lässt sich nicht der gewünschte Preis erzielen. Mit einem Bewertungstool zur exakten Preisermittlung macht die Autobörse deineautobörse.de wertgerechte Inzahlungnahmen von nun an besonders einfach. Obendrein eröffnet deineautobörse.de den Autohändlern gleich drei effiziente und kostengünstige Vermarktungswege.

  • deineautobörse.de ist der erste Automarkt ohne SchnickSchnack – einfach nur dein Auto.
    Hier findest du einfach und schnell das passende Fahrzeug. Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, Motorräder, Wohnmobil oder Nutzfahrzeug. Wir bieten dir eine ganz neue Fahrzeugsuche ohne Pop-Ups, Werbung oder anderen Kaufbeeinflussungen.

    Alle Funktionen auf einen Blick:

    + Bequem Wunschfahrzeug suchen
    + vielfältige Suchfunktionen
    + speichere deine Suchen und Favoriten
    + Vergleiche mehrere Fahrzeuge
    + schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme mit dem Händler

  • Liebe Partnerin, lieber Partner,

    coole Events und Aktionen, Plakate, Anzeigen und Werbebanner sowie Radiospots sind nur einige Maßnahmen, mit denen wir in die Offensive gehen – um deineautobörse.de in Deutschland bekannt zu machen. Eine besonders vielversprechende Aktion ist zum 1. Dezember angelaufen: Werbung unserer Autobörse ist nun auf zahlreichen jungen, sportlich-mobilen Fernsehsendern zu sehen.

  • Händlertelegramm 12/2018

    Schadenersatzpflicht des Verkäufers bei Nichtlieferung
    Eine SMS kann eine formale Bestellung zum verbindlichen Kaufvertrag machen. Die Wunschfarbe ist ein wesentliches Kaufkriterium. Eine ähnliche Farbe oder Umlackierung muss der Käufer nicht akzeptieren....
    Gesteigende Nachfrage nach gebrauchten Diesel-Pkw
    ...
    Scheckheftgepflegt:
    Falsche Angaben berechtigen zur Rückabwicklung

    Gericht geht von „arglistiger Täuschung“ aus.
    ...

  • Ein Dauerbrenner im täglichen Gebrauchtwagen-Geschäft ist die Frage, ob ein Defekt eine Verschleißerscheinung ist oder evtl. ein Gewährleistungsmangel. Denn Verschleiß ist kein Mangel und unterliegt deswegen nicht der Gewährleistung, auch nicht in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf. Leider ist die Einordnung, was als Verschleiß zählt und was als gewährleistungspflichtiger Mangel, nicht eindeutig. Besonders bei Bauteilen, die oft sehr lange halten, evtl. sogar länger als das ganze Fahrzeug. "Beliebt" sind in diesem Zusammenhang der Katalysator und der Diesel-Partikelfilter.

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